Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Vollständige 60-stündige Theorieausbildung:
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Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie
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Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
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Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
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Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
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Außenlandeübungen mit Fluglehrer
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mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
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mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
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theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
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Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
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Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
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gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
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Kopie des Personalausweises oder Passes
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Ausbildungsnachweisheft im Original
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Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
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ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser SPL(Ultraleicht) / PPL-A (Privatpiloten Lizenz) / -C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden. Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
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Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
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Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
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gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
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Kopie des Personalausweises oder Passes
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Ausbildungsnachweisheft im Original
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beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
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Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
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ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / PPL-C (Segelflug) / -H (Hubschrauber)
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:
PPL-C / PPL-H: die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet), mind 5 h mit Fluglehrer, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Trike: die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 5 h auf UL-Trike angerechnet), mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
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Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
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Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
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gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
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Kopie des Personalausweises oder Passes
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Ausbildungsnachweisheft im Original
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beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
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Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
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ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes
Theorie (§ 42 LuftPersV):
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:
Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern
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Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation
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Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
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Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:
Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):
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Technik (und pyrotechnische Einweisung)
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Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Tragschrauber,mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
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Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
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Außenlandeübungen mit Fluglehrer
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mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
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mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
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theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
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Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
-
Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
-
gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
-
Kopie des Personalausweises oder Passes
-
Ausbildungsnachweisheft im Original
-
beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
-
Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
-
ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)
Ausbildung von Piloten mit DHV-B-Schein für Hängegleiter / Gleitsegel
Theorie (§ 42 LuftPersV):
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Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation
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Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
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Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (§ 42 LuftPersV):
Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
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Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
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Außenlandeübungen mit Fluglehrer
-
mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
-
mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandungauf einem anderen Flugplatz.
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theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
-
Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
-
Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
-
gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
-
Kopie des Personalausweises oder Passes
-
Ausbildungsnachweisheft im Original
-
beglaubigte Kopie der gültigen unbeschränkten Lizenz für HG oder GS
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Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)
-
ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
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Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)