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Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.

Die UL-Lizenz kann ab einem Alter von 17 Jahren erteilt werden.

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Vollständige 60-stündige Theorieausbildung:

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie

  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

  • Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer

  • mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)

  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz

  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)

  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

  • Kopie des Personalausweises oder Passes

  • Ausbildungsnachweisheft im Original

  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)

  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

     

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachser SPL(Ultraleicht) / PPL-A (Privatpiloten Lizenz) / -C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden.


Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden. Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)

  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

  • Kopie des Personalausweises oder Passes

  • Ausbildungsnachweisheft im Original

  • beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en

  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)

  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Trikes / PPL-C (Segelflug) / -H (Hubschrauber)

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuches mit folgenden Erleichterungen:

PPL-C / PPL-H: die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet), mind 5 h mit Fluglehrer, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Trike: die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit (davon werden max. 5 h auf UL-Trike angerechnet), mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)

  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

  • Kopie des Personalausweises oder Passes

  • Ausbildungsnachweisheft im Original

  • beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en

  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)

  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirme / Motorschirm-Trikes

Theorie (§ 42 LuftPersV):

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz NACH 01.02.2012:

Theorieausbildung und -prüfung in den Fächern

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht (nur Prüfung), Navigation

  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

  • Theorie-Prüfung in den o. g. Fächern durch einen externen DULV-Prüfungsrat (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Ausstelldatum der Motorschirm-Lizenz VOR 01.02.2012:

Theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer):

  • Technik (und pyrotechnische Einweisung)

  • Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Tragschrauber,mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 h mit Fluglehrer und 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer

  • mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)

  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.

  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)

  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

  • Kopie des Personalausweises oder Passes

  • Ausbildungsnachweisheft im Original

  • beglaubigte Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en

  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)

  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Ausbildung von Piloten mit DHV-B-Schein für Hängegleiter / Gleitsegel

Theorie (§ 42 LuftPersV):

  • Modul I (allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation

  • Modul II (spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

  • Die Theorie-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (§ 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 5 h Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen

  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer

  • mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)

  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandungauf einem anderen Flugplatz.

  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)

  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins

  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL

  • Kopie des Personalausweises oder Passes

  • Ausbildungsnachweisheft im Original

  • beglaubigte Kopie der gültigen unbeschränkten Lizenz für HG oder GS

  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn vorhanden)

  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Fliegen lernen
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